Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

10. Mängelhaftung und Haftung wegen Pflichtverletzung

Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzung verjähren nach 12 Monaten ab Auslieferungstag. Unabhängig davon ist der Käufer verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen und offensichtliche Mängel hinsichtlich Menge und Beschaffenheit der Ware uns gegenüber schriftlich unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung, zu rügen, ansonsten werden wir von allen Haftungen befreit. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter gleichzeitiger Unterbrechung einer etwaigen Be- oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt diese Anzeige nicht rechtzeitig in schriftlicher Form, so sind wir in jedem Falle von allen Haftungen frei. Erweist sich die Rüge einer mangelhaften oder falschen Lieferung als berechtigt, so haben wir im Fall der Falschlieferung den vereinbarten Kaufgegenstand Zug-um-Zug gegen Rückgabe des fälschlich gelieferten Gegenstands zu liefern. Im Fall der mangelhaften Lieferung ist der betreffende Kaufgegenstand nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt eine von uns zur Mängelbeseitigung gewählte Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung oder durch falsche Bedienung verursacht werden. Ausgeschlossen sind ferner Schäden durch höhere Gewalt, wie z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung oder unsachgemäßer Behandlung. Unsere Haftung erlischt außerdem, wenn ohne unser Einverständnis ein Eingriff an der gelieferten Ware vorgenommen wird. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

  • bei Vorsatz,
  • bei grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
  • bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Wenn in Folge schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Beratung oder in Folge schuldhafter Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten der Liefergegenstand vom Käufer nicht vertragsmäßig benutzt werden kann, so gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

 

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